Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen Seecamp GmbH
a1) Geltungsbereich
Die Seecamp GmbH (nachfolgend „Seecamp“ genannt) vermietet an den Gast den vereinbarten Stellplatz (Zelt, Wohnmobil, Wohnwagen, Dauer Campingplatz, Saison Campingplatz, Dauerparkplätze) oder Mietunterkunft (Appartements und Mobilheime) mit der vereinbarten Ausstattung für die vereinbarte Aufenthaltsdauer. Diese allgemeinen Geschäfts-und Buchungsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für Mietverträge zur Vermietung von Stellplätzen oder Appartments sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast (und seine Besucher) erbrachten weiteren Leistungen. Der Gast hat während seines Aufenthalts die ausgehängte Platzverordnung zu beachten.
2) Vertragsschluss
Die angegebenen Preise gelten für Buchungen ab 01.03.21 bis zur Herausgabe einer neuen Preisliste. Mit Ihrer Anmeldung/Buchung bieten Sie der Seecamp GmbH den Abschluss eines Beherbergungsvertrages für den angegebenen Zeitraum für die gemeldete Personenzahl verbindlich an. Die Anmeldung/Buchung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschehen. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der Gast von der Seecamp Rottal GmbH eine Buchungsbestätigung entweder per E-Mail oder vor Ort persönlich. Der Beherbergungsvertrag zwischen der Seecamp GmbH und dem Gast kommt mit der (An-)Zahlung der Rechnung durch den Gast oder mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zustande.
Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind unverbindlich und nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3) Zahlung und Fälligkeit
Akzeptiert werden vor Ort Bargeld in Euro, Überweisungen, EC- und Maestro-Karten, Paypal, sowie die folgenden Kreditkarten: Visa und Mastercard. Sonstige Zahlungsmittel sind nur mit Zustimmung der Seecamp GmbH zulässig.
a) Camping
Mit der Reservierung wird die ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrags sofort fällig (Onlinebuchung). Bei einer Buchung per E-Mail ist die Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung zu leisten, andernfalls gilt die Reservierung als unwirksam.
Der Restbetrag ist grundsätzlich 14 Tage vor dem Anreisetag fällig.
Erfolgt die Anreise in weniger als 14 Tagen, so ist der gesamte Betrag sofort fällig.
b) Appartements
Mit der Reservierung wird die ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrags sofort fällig (Onlinebuchung). Bei einer Buchung per E-Mail ist die Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung zu leisten, andernfalls gilt die Reservierung als unwirksam.
Erfolgt die Anreise in weniger als 14 Tagen, so ist der gesamte Betrag sofort fällig.
4) Nebenkosten
Die Preise für Nebenleistungen (wie z.B. Fahrradverleih, Waschmaschine, Trockner, Sauna, Wellnessbereich, Haustiere, Besucher) und alle sonstigen Forderungen, die nicht ausdrücklich im Mietvertrag als Bestandteil des Übernachtungspreises ausgewiesen sind, sind üblicherweise sofort zur Zahlung fällig. Im Falle, der nicht rechtzeitigen Zahlung ist Seecamp berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen, woraufhin der Gast den Stellplatz bzw. das Mietobjekt zu räumen hat.
5) Mietgesamtpreis
Die Höhe der Miete und Nebenleistungen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Wir bestätigen sie schriftlich. Änderungen in der tatsächlichen Aufenthaltsdauer mindern sie nicht.
6) Rücktritt
a) Camping
Der Gast hat das Recht von der Buchung zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich vorab erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Seecamp Rottal GmbH. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, kann die Seecamp Rottal GmbH eine angemessene Stornogebühr nach folgender Aufstellung berechnen:
1. bis 90 Tage vor Anreise
2. 89 bis 60 Tage vor Anreise 3. 59 bis 30 Tage vor Anreise 4. 29 bis 8 Tage vor Anreise
10% des Gesamtbetrages 25% des Gesamtbetrages 50% des Gesamtbetrages 80% des Gesamtbetrages
Bei einer späteren Stornierung oder Nichtantritt, ohne der Seecamp GmbH davon in Kenntnis zu setzen, oder sagt der Gast erst am Tage der Anreise die Buchung ab, oder nimmt der Gast ganz oder teilweise Leistungen nicht in Anspruch, behält die Seecamp Rottal GmbH den vollen Anspruch auf den Mietpreis.
Die Stornogebühr beträgt bei Stellplätzen mindestens € 25,00.
Bricht der Gast vor Ende der vereinbarten Mietdauer die Nutzung ab, wird der anteilige Mietzins nicht erstattet. Die Seecamp Rottal GmbH muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen wie anteilige Stromkosten pro Tag sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt (§ 537 Abs. 1 S. 2 BGB), es sei denn, der Gast hat den Abbruch der Nutzung zu vertreten.
Die Seecamp GmbH ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft Schadenersatz zu leisten, max. bis zur Höhe des vereinbarten Mietentgelts.
b) Mietobjekte
Der Gast hat das Recht von der Buchung zurückzutreten. Der Rücktritt muss vorab schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Seecamp GmbH. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, kann die Seecamp Rottal GmbH eine angemessene Stornogebühr nach folgender Aufstellung berechnen:
1. bis 90 Tage vor Anreise
2. 89 bis 60 Tage vor Anreise 3. 59 bis 30 Tage vor Anreise 4. 29 bis 8 Tage vor Anreise
10% des Gesamtbetrages 25% des Gesamtbetrages 50% des Gesamtbetrages 80% des Gesamtbetrages
Bei einer späteren Stornierung oder Nichtantritt, ohne die Seecamp Rottal GmbH davon in Kenntnis zu setzen, oder sagt der Gast erst am Tage der Anreise die Buchung ab, oder nimmt der Gast ganz oder teilweise Leistungen nicht in Anspruch, behält Seecamp den vollen Anspruch auf den
Mietpreis.
Die Stornogebühr beträgt bei Mietunterkünften mindestens € 50,00.
Bricht der Gast vor Ende der vereinbarten Mietdauer die Nutzung ab, wird der anteilige Mietzins nicht erstattet. Seecamp muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen wie anteilige Stromkosten pro Tag sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt (§ 537 Abs. 1 S. 2 BGB), es sei denn, der Gast hat den Abbruch der Nutzung zu vertreten.
Die Seecamp Rottal GmbH ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft Schadenersatz zu leisten, max. bis zur Höhe des vereinbarten Mietentgelts.
c) Rückerstattung
Im Falle einer verspäteten Anreise oder vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines anteiligen Betrages von der geleisteten Anzahlung, wenn nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln von Seecamp die vorzeitige Abreise zwingend verursacht hat. Standplätze und Mietobjekte, die einen Tag nach Mietbeginn um 11.00 Uhr nicht besetzt sind und für die keine schriftliche Vereinbarung über eine spätere Besetzung erfolgt ist, können von Seecamp anderweitig genutzt werden, ebenso Standplätze und Mietobjekte, die durch vorzeitige Abreise frei werden.
7) Mietobjekte
a)
Die Belegung kann entsprechend der in der Preistabelle genannten Personenhöchstbelegungszahl erfolgen und zwar nur mit den angegebenen Personen.
b)
Gäste sind verpflichtet, das Objekt und deren Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln und nur mit der vertraglich vereinbarten Personenanzahl zu nutzen. Überprüfen Sie bitte Ihr gemietetes Objekt, das Inventar und sonstigen Gegenstände bei Ankunft. Wir möchten Sie optimal betreuen – dazu benötigen wir Mithilfe. Schäden und verloren gegangenes Inventar und sonstige Mietgegenstände sind vom Gast zu erstatten. Der Gast haftet auch für seine Mitreisenden. Der Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung ist möglich.
c)
Das Objekt ist von Ihnen ordentlich und besenrein zu übergeben. Das schließt ein: Reinigung des Geschirres, der Kochtöpfe usw., die Entleerung des Kühlschrankes, Entsorgung des Mülls. Vor Abreise wird eine Schlüsselübergabe durchgeführt.
Wir behalten uns vor, bei grober Verunreinigung oder Schäden, welche in den Mietobjekten durch Hunde verursacht werden, eine zusätzliche Reinigungspauschale von 100 € in Rechnung zu stellen. Schäden oder Reparaturen, welche die Reinigungspauschale übersteigen, werden separat in Rechnung gestellt.
8) Platzordnung und Besucher
Der Gast sowie seine Mitreisenden haben die aushängende Platzordnung, besonders, auch hinsichtlich der Ruhezeiten, zu beachten (22.00 bis 8.00 Uhr). Bei groben Verstößen steht der Seecamp GmbH eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zu. Ein Anspruch des Gastes auf anteilige Erstattung der Miete besteht dann nicht.
Der Campingplatz Seecamp darf nur von den angemeldeten Personen betreten werden.
Angemeldet sind die im Vertrag namentlich benannten Personen. Weitere Besucher unterliegen Besuchergebühren.
Der besuchte Gast meldet seine Besucher spätestens einen Tag vor Ankunft an und haftet für die Entrichtung Besuchergebühren sowie für die Einhaltung der AGB und der aushängenden Platzordnung.
9) Haftung
Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Standplatz pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, die durch ihn entstandenen Schäden Seecamp zu ersetzen.
10) Anreise und Abfahrt
Der gebuchte Standplatz steht am Ankunftstag ab 12 Uhr zur Verfügung und muss am Abfahrtstag bis 10 Uhr übergeben werden. Mietunterkünfte können ab 14 Uhr bezogen werden und müssen ebenfalls bis 10 Uhr geräumt sein.
12) Preiserhöhung
Jährliche Preiserhöhungen und Änderungen der Saisonzeiten bleiben uns vorbehalten. Die ausgewiesenen Preise auf Buchungsbestätigungen sind nach einer Preiserhöhung oder Änderung der Saisonzeit nicht mehr gültig.
13) Daten (Erhebung, Speicherung, Verarbeitung)
Die Seecamp GmbH erhebt, speichert und verarbeitet Daten zur Durchführung von Buchungen sowie Verwaltungstätigkeiten auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Eine Weitergabe von geschützten Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt. Über Einzelheiten wird der Gast über die Belehrung zur Datenschutzgrundverordnung informiert.
Die Seecamp Rottal GmbH überwacht kritische Teilbereiche des Betriebsgeländes mit Videokameras. Dies dient der Sicherheit der Gäste, dem Schutz von Eigentum und Besitz, der Kontrolle von Zugangsberechtigungen und der Wahrnehmung des Hausrechtes. Lediglich im Einzelfall werden die erhobenen Daten ausgewertet und separat gespeichert. Videoaufnahmen werden regelmäßig, spätestens nach vier Wochen, gelöscht.
14) Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Parteien gilt das jeweils zuständige Gericht des Firmensitzes von der Seecamp Gmbh, Haid 3a/b, 94060 Pocking.
15) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.